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Finanzierungsrecht

Finanzierungsrecht

Alternative Finanzierungsformen gewinnen für Unternehmen immer weiter an Bedeutung. Daher beraten wir Sie– außer im klassischen Bank- und Kreditvertragsrecht – auch bei der Gestaltung alternativer Formen der Unternehmensfinanzierung und der Einkaufs- und Absatzfinanzierung. Dies reicht u.a. von Leasing und Factoring über Einkaufsfinanzierung bis hin zur Beteiligung von Private Equity Gesellschaften.
Unsere Beratung in den Einzelbereichen des Bank- und Finanzierungsrechts umfasst insbesondere:

  • Das „klassische“ Bank- und Kreditrecht, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Beendigung von Kreditverträgen,
  • die Beratung beim Abschluss oder der Neuverhandlung von Kredit- und Sicherheitenpoolverträgen, auch unter Berücksichtigung kapitalmarktrechtlicher Erfordernisse,
  • die Finanzierung bestimmter Investitionen, etwa durch Leasing und Factoring.


Auch Finanzierungsgesellschaften, insbesondere Factoringinstitute, beraten wir gerne zur Gestaltung und Verhandlung komplexer Verträge oder in aufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Wir bieten Ihnen verschiedenste Lösungsmöglichkeiten in Konfliktsituationen.  

EXPERTEN DES RECHTSGEBIETES

Diese Experten stehen Ihnen in Fragen rund um das Finazierungsrecht zur Seite: 

 

Dr. iur. Kerstin Steidte-Schmitt

Rechtsanwältin

Telefon: +49 (0)371 90 97 43

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Gesellschaftsrecht

Beratung zu Personengesellschaften oder körperschaftlich organisierten juristischen Personen. 

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Für Rat in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes stehen wir Ihnen gerne beiseite. 

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Konsultieren Sie uns bei Fragen rund um Rechtsvorschriften und Gesetze zum Steuerrecht!

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