Steuerrecht
Im Steuerrecht bzw. Steuerstrafrecht hat man im Wesentlichen zwei Gegner: Das Finanzamt oder die Staatsanwaltschaft mitsamt der Steuerfahndung. Wir beraten Sie im Besteuerungsverfahren und im Steuerstrafverfahren.
Im Besteuerungsverfahren prüfen wir erlassene Steuerbescheide oder helfen, wenn Betriebsprüfungen stattfinden bzw. stattgefunden haben. Wir erstellen Einsprüche und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung. Ebenso vertreten wir Sie vor den deutschen Finanzgerichten. Im Steuerstrafverfahren verteidigen wir Sie außergerichtlich und gerichtlich, wenn sich ein solches nicht bereits zuvor durch das Stellen einer Selbstanzeige vermeiden lässt.
In jedem Falle sollen Prozesse und damit insbesondere öffentlichkeitswirksame Verfahren verhindert werden. Denn auch der kleine Handwerker von nebenan kann im Falle des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in der regionalen Presse auftauchen, wäre gebrandmarkt und würde Kunden verlieren, obwohl sich im Nachinein vielleicht dessen Unschuld herausstellt.
Artikel zum Rechtsgebiet
- Versorgungszahlungen und gleichzeitig gezahltes Geschäftsführergehalt führen nicht automatisch zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (BFH vom 15.03.2023), sind also möglich.
- Zur steuerlichen Abgrenzung zwischen Hobby und Beruf beim Glücksspiel
- Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen (Teambuilding-Events)
- Zur Besteuerung von Corona-Hilfen
- Die Vermietungs-GmbH als attraktives Steuersparmodell
EXPERTEN DES RECHTSGEBIETES
Folgende Experten stehen Ihnen für die Beratung zu steuerrechtlichen Fragen zur Seite:

Kevin Stein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Telefon: +49 (0)371 90 974 47
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