Nationales und internationales Vertragsrecht
Das nationale und internationale Vertragsrecht erstreckt sich auf das klassische Erstellen und Prüfen von Verträgen sowie das Durchsetzen vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche. Wir beraten im Vorfeld der Vertragserstellung und stellen Weichen unter Beachtung der rechtlichen Leitplanken. Notfalls setzen wir für Sie Rechte und Pflichten bei mangelhaften Sachen und Leistungen aber auch konsequent gerichtlich durch. Schwerpunkte bilden Fahrzeug- und Immobilienkaufverträge sowie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Artikel zum Rechtsgebiet
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