Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Handels- und Gesellschaftsrecht begleiten wir insbesondere Unternehmenstransaktionen, die nicht nur beim klassischen Unternehmenskauf eine Rolle spielen, sondern auch bei der Regelung der Unternehmensnachfolge von zunehmender Bedeutung sind.
Wir beraten in Streitfragen unter Gesellschaftern oder zu Ansprüchen des Geschäftsführers bzw. gegen den Geschäftsführer. Zu unseren Mandanten gehören gleichermaßen Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer sowie Handelsvertreter.
Artikel zum Rechtsgebiet
- Beraterverträge von Aufsichtsräten mit der AG – Voraussetzungen für deren Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit von Vergütungen
- Beschränkung der Organhaftung des Geschäftsleiters durch interne Zuständigkeitsregeln
- Einstweiliger Rechtsschutz in einer zweigliedrigen GmbH
- Keine Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gemäß § 43 GmbHG für Schäden durch Geldüberweisungen aus GmbH-Vermögen aufgrund eines Phishing-Angriffs
- Trotz 50 % der GmbH-Anteile: Einordnung der Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers als nicht selbständig
EXPERTEN DES RECHTSGEBIETES
Folgende Experten stehen Ihnen für die Beratung zu handels- und gesellschaftsrechlichen Fragen zur Seite:
Dr. iur. Michael Franz Schmitt
Rechtsanwalt
Vom OLG Dresden bestellter Schlichter
Telefon: +49 (0)371 90 974 40
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Arbeitsrecht
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Gewerblicher Rechtschutz
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