Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Handels- und Gesellschaftsrecht begleiten wir insbesondere Unternehmenstransaktionen, die nicht nur beim klassischen Unternehmenskauf eine Rolle spielen, sondern auch bei der Regelung der Unternehmensnachfolge von zunehmender Bedeutung sind.
Wir beraten in Streitfragen unter Gesellschaftern oder zu Ansprüchen des Geschäftsführers bzw. gegen den Geschäftsführer. Zu unseren Mandanten gehören gleichermaßen Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer sowie Handelsvertreter.
Artikel zum Rechtsgebiet
- Einstweiliger Rechtsschutz in einer zweigliedrigen GmbH
- Keine Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gemäß § 43 GmbHG für Schäden durch Geldüberweisungen aus GmbH-Vermögen aufgrund eines Phishing-Angriffs
- Trotz 50 % der GmbH-Anteile: Einordnung der Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers als nicht selbständig
- Zum Verbot der Verlängerung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds einer AG außerhalb der Jahresfrist des § 84 Abs. 1 S. 3 AktG
- Widerspruchsrecht von GmbH-Geschäftsführern untereinander
UNSERE WEITEREN RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht
Für Rat in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes stehen wir Ihnen gerne beiseite.
Gewerblicher Rechtschutz
Der Schutz Ihres geistigen Eigenstums oder die Abwehr unlauterer Handlungen Ihrer Wettbewerber ist bei uns in sicheren Händen.
Steuerrecht
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