Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Handels- und Gesellschaftsrecht begleiten wir insbesondere Unternehmenstransaktionen, die nicht nur beim klassischen Unternehmenskauf eine Rolle spielen, sondern auch bei der Regelung der Unternehmensnachfolge von zunehmender Bedeutung sind.
Wir beraten in Streitfragen unter Gesellschaftern oder zu Ansprüchen des Geschäftsführers bzw. gegen den Geschäftsführer. Zu unseren Mandanten gehören gleichermaßen Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer sowie Handelsvertreter.
Artikel zum Rechtsgebiet
- Vorstandsmitglieder haften bei Vergabe von nicht besicherten Darlehen an Tochtergesellschaften im Falle eines Ausfalls des Darlehens auf Schadensersatz gem. § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG (Wirecard-Prozess)
- Beraterverträge von Aufsichtsräten mit der AG – Voraussetzungen für deren Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit von Vergütungen
- Beschränkung der Organhaftung des Geschäftsleiters durch interne Zuständigkeitsregeln
- Einstweiliger Rechtsschutz in einer zweigliedrigen GmbH
- Keine Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gemäß § 43 GmbHG für Schäden durch Geldüberweisungen aus GmbH-Vermögen aufgrund eines Phishing-Angriffs
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Arbeitsrecht
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Gewerblicher Rechtschutz
Der Schutz Ihres geistigen Eigenstums oder die Abwehr unlauterer Handlungen Ihrer Wettbewerber ist bei uns in sicheren Händen.
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