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Einsatz intelligenter Finanzierungslösungen / Absicherungen in Unternehmen: Basis für die Sicherung von Liquidität auch in der herannahenden Wirtschaftskrise

Irgendwann musste es ja so kommen: Jahrelang gab es für deutsche Unternehmen nur eine Richtung – bergauf. Egal ob Euro-Krise, die schwächelnde Wirtschaft in China oder das Hin und Her an den Rohstoffmärkten. Stets wirkten die hiesigen Firmen wie der Fels in der Brandung und meldeten ein Umsatzplus nach dem nächsten. Keine Unsicherheit schien ihr Wachstum ernsthaft stoppen zu können.

In den vergangenen Monaten hat sich das Bild nun verändert. Das Abkühlen der Weltwirtschaft hat sich auch bei deutschen Unternehmen bemerkbar gemacht. Im Wettbewerb um internationale Aufträge mussten auch sie höhere Forderungsrisiken in Kauf nehmen und gewährten deutlich häufiger Lieferantenkredite. Das hat erhebliche Folgen für ihre Liquidität, insbesondere hat sich das Volumen der Forderungen, die als uneinbringlich abgeschrieben werden mussten, gemäß des im Oktober dieses Jahres veröffentlichten „Zahlungsbarometer 2019“ des Versicherungsunternehmens Atradius gegenüber dem Vorjahr verdreifacht.

Zahlungsziele auszuhandeln ist ein beliebtes Mittel, um in Zeiten der schwächelnder Nachfrage Umsätze zu sichern und weiter zu wachsen. Nachhaltig erfolgreich ist diese Strategie jedoch nur, wenn diese Forderungen entweder über einen endgültigen Forderungsverkauf und damit Übertragung des Forderungsausfallrisikos (z.B. durch Factoring oder Forfaitierung) endgültig aus der eigenen Bilanz des Unternehmens entfernt werden können (sog. „true sale“) und damit auch Forderungsabschreibungen endgültig ausgeschlossen sind oder aber mit einem passgenauen Versicherungsschutz durch eine Warenkreditversicherung abgesichert werden.

Factoring ist eine Finanzierungsmethode, bei der ein Unternehmen offenstehende Forderungen gegenüber gewerblichen Kunden vor deren Fälligkeit an einen Finanzdienstleister überträgt, der diese dann umgehend auszahlt. So wird verhindert, dass wertvolles Kapital aus gesunden Erträgen durch lange Zahlungsziele von Kunden in Außenständen gebunden bleibt. Gleichzeitig übernimmt der Factor, sofern „echtes Factoring“ vereinbart ist, für alle angekauften Forderungen vollständigen Ausfallschutz (100% der Bruttoforderungen). Und als zusätzliche Dienstleistung kümmert sich der Factor noch um das Debitorenmanagement und das Mahnwesen.

Bei Abschluss einer Warenkreditversicherung, oft nur Kreditversicherung genannt, ist der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen sowie Werk- und Dienstleistungen mit kurzen oder mittleren Laufzeiten (i.d.R. bis 180 Tage) gegenüber gewerblichen Abnehmern (keine Privatpersonen) Gegenstand des Versicherungsschutzes, abzüglich eines Selbstbehaltes von 10 bis 15 Prozent.

In beiden Varianten - beim Factoring und auch bei Abschluss eines Warenkreditversicherungsvertrages - sind die an den Factor verkauften Forderungen oder die kreditversicherten Forderungen auch gegen etwaige Anfechtungsansprüche des Insolvenzverwalters des betreffenden Debitors, der in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, geschützt.