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2023 – ein unruhiges Jahr

Wer vielleicht Ende 2022 meinte und hoffte, das nächste Jahr werde besser, vor allem in vielen Bereichen ruhiger werden, hat geirrt. Auch das Jahr 2023 stellte Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor viele Herausforderungen, die es zu meistern galt. Leider gelang das nicht immer mit Erfolg.

Der Ukraine-Krieg dauert nun schon fast zwei Jahre und durch den heimtückischen Überfall der palästinensischen Hamas auf Israel ist ein weiterer Kriegsschauplatz entstanden, der für Unruhe auf der gesamten Welt sorgt. Aber auch innenpolitisch ging es recht turbulent zu, vom Hick-Hack um das sogenannte Heizgesetz, die „Klimakleber“, die hohe Inflation bis hin zur kaum noch zu beherrschenden Zuwanderung von Asylsuchenden. All dies stellten die deutsche Wirtschaft und die Gesellschaft in diesem Jahr wieder vor große Herausforderungen. Daneben gab es eine Vielzahl an neuen rechtlichen Regelungen und gerichtlichen Entscheidungen zu beachten und umzusetzen. Hat uns Arbeitsrechtler und die Personalverantwortlichen im Jahr 2022 das geänderte Nachweisgesetz herausgefordert, so waren es in diesem Jahr insbesondere das neu in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz, die veröffentlichte „Paukenschlag“-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Arbeitszeiterfassung sowie die neue BAG-Rechtsprechung zur Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts. Auch wenn diese neuen Vorgaben richtige Ziele verfolgen, ist dadurch leider der Bürokratie- und Kostenaufwand für die Unternehmen weiter erhöht worden, obgleich auch von der jetzigen Regierung die Reduzierung der Bürokratie als ein politisches Ziel erklärt wurde. 

Für das kommende Jahr bleibt zu hoffen, dass die Unternehmen weiterhin gut durch das schwierige Fahrwasser kommen und alle sich durch außen- und innenpolitische Einflüsse ergebenden Anforderungen meistern. Wie gewohnt wird auch das Jahr 2024 auf dem Gebiet des Personalwesens und des Arbeitsrechts viele Herausforderungen mit sich bringen. Das Recruiting bleibt sicherlich Hauptaufgabe der Personalverantwortlichen und leider sind in letzter Zeit des Öfteren krankheitsbedingte Kündigungen nicht zu vermeiden. Daneben werden wir uns auf angekündigte neue gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung und zum Beschäftigtendatenschutz einstellen müssen. Auch der Siegeszug der Künstlichen Intelligenz im Arbeitsrecht wird wahrscheinlich nicht zu stoppen sein. Hierzu ist auf EU-Ebene eine KI-Verordnung in Arbeit. Packen wir es an, damit die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen als Basis unserer Gesellschaft auch in schwierigen Zeiten gesichert wird.

An dieser Stelle danken wir Ihnen für Ihre Treue auch in diesem unruhigen Jahr 2023. Wir wünschen Ihnen für das anstehende Weihnachtsfest eine besinnliche und erholsame Zeit sowie für das Jahr 2024 alles Gute, vor allem Gesundheit und Wohlergehen, damit Sie die Aufgaben des neuen Jahres mit uns gemeinsam erfolgreich meistern können. 

Ihre Angela Koch und das gesamte Team von SFSK

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Angela Koch  

Rechtsanwältin 
Fachanwältin für Arbeitsrecht 

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