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2020 – das „Corona-Jahr“

In wenigen Wochen geht ein Jahr zu Ende, das wohl niemand so schnell vergessen wird. Der 25. März 2020, an dem der Lockdown, also praktisch eine Massenquarantäne, für das gesamte Bundesgebiet verfügt wurde, wird uns allen noch lange im Gedächtnis bleiben, war es doch auch der Beginn der größten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit.

Die Auswirkungen spüren wir nicht nur heute, sondern diese werden wir insbesondere im nächsten Jahr und den Folgejahren, in Form steigender Unternehmensinsolvenzen, anhaltender Produktions- und Lieferengpässe sowie einer anhaltenden Verunsicherung breiter Bevölkerungsschichten bemerken. Dies umso mehr, als gerade ein wiederholtes Aufflammen der Infektionszahlen einen erneuten Lockdown erforderlich machte.

Glücklicherweise konnten wir den Kanzleibetrieb auch während des Lockdowns in gewohntem Umfang und in bekannt guter Qualität aufrecht erhalten. Natürlich mussten auch wir uns neuen Arbeitsmethoden öffnen. Heute sind Video- und Telefonkonferenzen vielfach praktizierte Kommunikationsmethoden, die Zeit und Kosten sparen und den nach wie vor geltenden Regeln zur Infektionsvermeidung entsprechen.

Im Arbeitsrecht waren die ersten Monate der Corona-Pandemie von den sich daraus ergebenden Rechtsfragen zur Kurzarbeit und mobilem Arbeiten geprägt. Zwischenzeitlich werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie und die sich für die Unternehmen daraus ergebenden Konsequenzen spürbar. So sind zunehmend beabsichtigte Umstrukturierungen in den Unternehmen konzeptionell zu begleiten und arbeitsrechtliche Auswirkungen zu prüfen, vorzubereiten und rechtlich zu betreuen. Dies wird, da branchenübergreifend, nicht nur in den betroffenen Unternehmen gravierende Veränderungen bewirken, sondern auch in den Städten und Regionen zu einer angespannten Situation am Arbeitskräftemarkt und Veränderungen im Konsumverhalten der Bürger führen. 

Wir hoffen, dass wir als Kanzlei SFSK mit unserer Arbeit die jeweiligen Prozesse bei und mit unseren Mandanten so gestalten können, dass die angestrebten wirtschaftlichen Effekte, bei gleichzeitig möglichst großer sozialer Abfederung, erreicht werden und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen auch in schwieriger Zeit gesichert werden kann.

An dieser Stelle danken wir Ihnen für Ihre Treue auch in diesem außergewöhnlichen Jahr 2020. Wir wünschen Ihnen trotz der bestehenden Corona-Situation für das anstehende Weihnachtsfest eine besinnliche und erholsame Zeit sowie für das Jahr 2021 alles Gute, vor allem Gesundheit und Wohlergehen, damit Sie die Aufgaben des neuen Jahres mit uns gemeinsam erfolgreich meistern können.
Ihre Angela Koch und das gesamte Team von SFSK.
 

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Angela Koch  

Rechtsanwältin 
Fachanwältin für Arbeitsrecht 

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