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Prozessvor- und Nachbereitung

VON FALL ZU FALL ...

... haben wir von Beginn an alles im Griff - SFSK.

Kein Sprung ins Ungewisse

VON FALL ZU FALL ...

... riskieren Sie mit uns keinen Sprung ins Ungewisse - SFSK.

Wir behalten die Kontrolle über sämtliche rechtlichen Unwägbarkeiten

VON FALL ZU FALL ...

... behalten wir die Kontrolle - SFSK.

Sicher landen, Prozesse vermeiden

VON FALL ZU FALL ...

... liefern wir Punktlandungen - SFSK. 

   

PROBLEME LÖSEN.
GERICHTSVERFAHREN VERMEIDEN.

Von Fall zu Fall – maßgeschneiderte Lösungen. Verfahren möglichst vermeiden, so unser Credo. Fachliche Kompetenz, gepaart mit einem hohen Maß an praktischer Erfahrung, sind die Säulen unserer Beratungstätigkeit. Seit mehr als 20 Jahren stehen die seit dem Jahr 2019 in der Kanzlei SFSK. verbundenen Anwälte ihren Mandanten in der juristischen Unternehmensberatung, beispielsweise im Arbeitsrecht, dem Bank- und Wertpapierrecht, dem Bau- und Architektenrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem nationalen und internationalen Vertrags- und Handelsrecht, bei der Insolvenz- und Sanierungsberatung, im gewerblichen Rechtsschutz sowie dem Steuerrecht zur Seite.

 

Mehr über uns

 

RECHTSGEBIETE

In folgenden Rechtsgebieten können Sie sich unserer Expertise gewiss sein. 

 

Arbeitsrecht

Für Rat in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes stehen wir Ihnen gerne beiseite. 

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Bau- und Architektenrecht 

Öffentlichen wie privaten Bauherren sind wir ein verlässlicher Partner. 

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Gewerblicher Rechtschutz

Beratung zu geistigem Eigentum, Urheber- und Wettbewerbsrecht

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Finanzierungs­recht 

Beratung zu Factoring, Leasing, Handels- und Wirtschaftsverträgen. 

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Handels- und Gesellschafts­recht 

Machen Sie Gebrauch von unserer Expertise im Handels- und Gesellschaftsrechts! 

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Insolvenzrecht

Umfangreiche Beratung für Gläubiger wie Schuldner bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit. 
 

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Nationales und Internationales Vertragsrecht

Konsultieren Sie unsere Spezialisten in Fragen des nationalen und internationalen Vertragsrechts!

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Steuerrecht

Konsultieren Sie uns bei Fragen rund um Rechtsvorschriften und Gesetze zum Steuerrecht!
 

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NEWS

Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug

Auch in der neuesten Steuerschätzung gibt es für die öffentlichen Kassen wenig positive Nachrichten, nachdem die schwache Konjunktur zu weiter sinkenden Steuereinnahmen führt.

Den Ergebnissen der neuesten Steuerschätzung zufolge brechen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen weiter ein. Unter Berücksichtigung der bis Oktober in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen betragen die Steuereinnahmen aller staatlichen Ebenen 941,6 Mrd. Euro in diesem Jahr. Die Steuereinnahmen liegen im Vergleich zur Schätzung im Mai 2024 im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2028 um rund 11,6 Mrd. Euro niedriger. Die Differenz zur Schätzung vom Mai 2024 ergibt sich ganz überwiegend aus Schätzabweichungen, die auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen sind.

Im Schätzergebnis sind jedoch auch die Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative der Bundesregierung berücksichtigt, die durch das Ende der Ampelkoalition nun nicht oder nicht so schnell kommen werden. Von diesen Maßnahmen hatten sich die Schätzer positive gesamtwirtschaftliche Impulse erwartet, die sich dann auch im geschätzten Steueraufkommen zeigen. Die tatsächlichen Steuereinnahmen in den kommenden Jahren dürften also eher noch niedriger als nun prognostiziert ausfallen

 

 

 

 

KANZLEIZEITUNG

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