Kompetenzen
- I. Arbeitsrecht:
- 1. Individuelles Arbeitsrecht
- Arbeitsverträge und sämtliche Zusatzvereinbarungen, wie z. B. Dienstwagenvereinbarung, Bonus- u. Provisionsregelungen, Fortbildungsverträge
- Datenschutzrecht im Beschäftigungsverhältnis (DSGVO und BDSG)
- Altersteilzeit- u. Vorruhestandsvereinbarungen
- Aufhebungsverträge und Abwicklungsvereinbarungen
- Kündigungen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Dienst- und Werkverträge in Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit
- Betriebsübergänge
- Outsourcing
- Compliance
- Prozessvertretungen bundesweit, auch beim BAG
- Inhouseschulungen
- 2. Kollektives Arbeitsrecht
- Beteiligungsrechte Betriebs- und Personalrat
- Betriebsänderungen und andere Umstrukturierungen
- Personalabbaumaßnahmen / San
- Massenentlassungen
- Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen
- Interessenausgleich und Sozialpläne
- Tarifverträge
- Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten, Gewerkschaften und in der Einigungsstelle
- Prozessvertretungen bundesweit, auch beim BAG
- Inhouseschulungen
- 3. Dienstvertragsrecht
- Dienstverträge für Geschäftsführer und Vorstände sowie Freelancer
- Ausscheidungsvereinbarungen
- Sozialversicherungsrechtliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers
- 1. Individuelles Arbeitsrecht
- II. Wettbewerbsrecht
- III. Datenschutzrecht
- IV. Vertragsrecht, Allgemeines Zivilrecht
Prozesse vermeiden heißt, zeitliche und finanzielle Ressourcen des Mandanten zu schonen.

Info
Telefon: +49 (0)371 90 974 44
Mail: fengler@sfsk-law.de
Ausbildung:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Vita
- Studium und 1. Staatsexamen an der Universität Freiburg in Breisgau
- Rechtsreferendariat und 2. Staatsexamen in Bonn
- 1991 - 2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referent im Deutschen Bundestag u.a. für Bundestagsabgeordnete aus Brandenburg und Sachsen
- 1991 – 2001 Partner in der Kanzlei Meckelmann & Fengler in Meckenheim
- 2001 Wechsel in eine mittelständische Kanzlei nach Chemnitz
- 2003 Gründungspartner der Sozietät Schmitt Fengler - Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2011
- Mitglied des Rechtsauschusses der Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Rechtsgebiete
Artikel
- Vereinbarung über den Verzicht von Urlaub oder Urlaubsabgeltung ist unwirksam
- Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe
- Arbeitnehmer müssen dienstliche Weisungen zur Zuweisung von Dienstzeiten per SMS auch in ihrer Freizeit zur Kenntnis nehmen
- Teure unerlaubte Verwendung von Fotos und Videos mit Abbildungen des Arbeitnehmers nach Beendigung dessen Arbeitsverhältnisses
- Kein Verwertungsverbot von Aufnahmen bei offener Videoüberwachung selbst wenn nicht alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden.