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Wettbewerbsfähigkeit im Sanierungsprozess

Oftmals wird als Grundlage einer Finanzierungsentscheidung in der Krise des Unternehmens ein Sanierungskonzept nach IDW S6: „Anforderungen an Sanierungskonzepte“, verlangt. Vor Konzepterstellung muss die Analyse einer möglichen Insolvenzreife gemäß IDW S11 und Maßnahmen zur Überwindung einer etwaigen Insolvenzreife durchgeführt werden, sodass im Erstellungszeitraum des Konzepts Insolvenzreife ausgeschlossen werden kann.

Im Konzept muss dann dokumentiert werden, dass die Fortführungsfähigkeit gegeben ist, bedeutet Durchfinanzierungen im Sinne einer positiven insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose im Prognosezeitraum des Konzepts. Daneben muss aber auch die Wettbewerbsfähigkeit  am Ende des Prognosezeitraums wiederhergestellt sein. Nur wenn Fortführungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gegeben sind ist Sanierungsfähigkeit und somit eine positive Aussage zur Zukunft des Unternehmens gegeben.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wird somit neben einer positiven insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose eine durchgreifende Sanierung gefordert, d. h. die Wiederherstellung der Rentabilität der unternehmerischen Tätigkeit als Voraussetzung aus eigener Kraft im Wettbewerb bestehen zu können. Wettbewerbsfähigkeit gründet sich neben dem Mitarbeiterpotenzial (Stichwort Fachkräftemangel) , der  Wandlungs- und Adaptionsfähigkeit des Unternehmens an externe Entwicklungen auch auf die Finanzierbarkeit am  Markt. Diese erfordert grundsätzlich eine angemessene positive Rendite sowie ein angemessenes positives Eigenkapital. Erforderlich ist eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung sowie Renditefähigkeit nachgewiesen beispielsweise anhand von Branchenkennziffern, Investment Grades oder alternativer Kennzahlen wie bspw. der Nettoverschuldung zum Plan-EBIT.

Oftmals  stellt sich nun die Frage wie schnell (in welchem Zeitraum) die Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden muss um noch eine positive Aussage im Sanierungskonzept zuzulassen. Angemessenheit ist gegeben, wenn die Renditefähigkeit und die Eigenkapitalausstattung sich im letzten Planjahr am unteren Ende der branchenüblichen Bandbreiten orientiert. Bedeutet: die integrierte Unternehmensplanung muss den Zeitraum bis zur Erlangung der Wettbewerbsfähigkeit abdecken. Benötigt man beispielsweise zur Erlangung der Fortführungsfähigkeit einen Zeitraum von einem Jahr und benötigt man zur Erlangung der Wettbewerbsfähigkeit danach noch fünf Jahre, so muss die Planung ein Zeitraum von mindestens sechs Jahren umfassen.