Während in stabilen Marktumfeldern Ausschüttungen häufig als Residualgröße nach Investitionen und Finanzierung verstanden werden, rückt in Krisenzeiten die Sicherung der betrieblichen Liquidität eindeutig in den Vordergrund. Dies gilt in besonderem Maße für Unternehmen mit hoher Fremdverschuldung.
Nach der Bewertungssystematik des IDW S 1 sind Ausschüttungen nicht isoliert zu planen, sondern ergeben sich aus der Fähigkeit des Unternehmens, nach Abdeckung aller operativen, investiven und finanzierungsbedingten Zahlungsströme nachhaltig freie Mittel zu erwirtschaften. Voraussetzung hierfür ist die klare Abgrenzung zwischen betriebsnotwendiger und nicht betriebsnotwendiger Liquidität. In Krisenzeiten verschiebt sich diese Abgrenzung regelmäßig zugunsten einer erhöhten betriebsnotwendigen Liquidität, ohne dass hierin eine ineffiziente Kapitalbindung zu sehen wäre.
Krisen sind typischerweise durch ausgeprägte Umsatz- und Cashflow-Volatilitäten, Nachfrageschwankungen, verlängerte Zahlungsziele sowie erhöhte Ausfallrisiken gekennzeichnet. Diese Effekte wirken unmittelbar liquiditätswirksam, während positive Abweichungen häufig zeitlich verzögert eintreten. Bei hoher Fremdfinanzierung werden diese Risiken zusätzlich verstärkt, da fixe Zins- und Tilgungsverpflichtungen sowie Covenants die finanzielle Flexibilität einschränken. Die Ausschüttungsfähigkeit tritt damit hinter die Sicherung der Zahlungsfähigkeit zurück.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die sogenannte Planliquidität eine eigenständige Steuerungs- und Bewertungsfunktion. Sie bezeichnet jene Liquiditätsreserve, die im Rahmen der integrierten Planung explizit vorgesehen ist, um auch bei negativen Planabweichungen die Fortführung des Unternehmens sicherzustellen. Ausschüttungen sind erst oberhalb dieser Schwelle zulässig. Die Höhe der Planliquidität ist risikoadäquat zu bestimmen und hängt insbesondere von der Umsatzvolatilität, der Fixkostenstruktur, der Höhe des Schuldendienstes, der Working-Capital-Dynamik sowie dem Zugang zu externer Finanzierung ab.
In der Bewertungspraxis haben sich in Krisensituationen Richtgrößen etabliert, die – je nach Risikoprofil – einer Liquiditätsreserve von etwa drei bis sechs Monaten Fixkosten entsprechen. Bei stark zyklischen Geschäftsmodellen und hoher Verschuldung können auch sechs bis neun Monate Fixkosten bzw. bis zu rund 15 % bis 30 % des Jahresumsatzes sachgerecht sein. Maßgeblich ist jedoch stets eine unternehmensindividuelle Herleitung auf Basis von Szenario- und Stresstests.
Bewertungsdogmatisch ist festzuhalten, dass eine erhöhte Planliquidität den Unternehmenswert nicht mindert, sofern sie der Sicherung der Fortführungsfähigkeit dient. Thesaurierungen, die risikobedingt erforderlich sind, stellen keine überschüssige Liquidität dar, sondern sind Ausdruck einer realitätsnahen, vorsichtigen Planung. In Krisenzeiten ist daher von einer mechanischen Fortschreibung historischer Ausschüttungsmuster abzusehen. Eine angemessen dimensionierte Planliquidität ist vielmehr integraler Bestandteil einer sachgerechten Unternehmensbewertung.







