Telefon: +49 (0)371 90 97 43Mail: kanzlei@sfsk-law.de

HomeExpertenDr. iur. Michael Franz Schmitt

ARTIKEL

„If you think compliance is expensive, try non-compliance.“

Mit diesem vielzitierten Ausspruch des ehemaligen US-Staatsanwalts Paul McNulty wollen wir für ein Thema sensibilisieren, das viele Unternehmer eher als lästiges Übel denn als zwingende Notwendigkeit betrachten.

So gilt Compliance vielen lediglich als Showstopper und als größte Hürde für Compliance sehen viele die Kosten. Insbesondere der Mittelstand scheint Compliance in der gebotenen Wichtigkeit noch nicht für sich entdeckt zu haben. Dabei zeigt ein Blick in die Rechtsprechung der letzten zehn Jahre eindrucksvoll, dass die Luft für Unternehmen dünner wird, die sich nicht compliant verhalten. Ein Beispiel dafür sind die Entscheidungen zu Überwachungen oder Kontrollen von Compliance-Verstößen, in denen das Bundesarbeitsgericht penibel darauf achtet, dass der Arbeitgeber sich nicht selbst incompliant verhält, was unter Umständen sogar ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben könnte. Zudem werden auf EU-Ebene regelmäßig neue Richtlinien erlassen, die auf wirksame Compliance-Maßnahmen abzielen - wie zuletzt beispielsweise die EU-Kartellschadensersatzrichtlinie. Und schließlich manifestieren sich die steigenden Anforderungen an Compliance regelmäßig in Form neuer Gesetze, wie etwa im Vergaberecht. Demnach können Unternehmen, die sich in der Vergangenheit nicht rechtskonform verhalten haben, von Aufträgen der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden. Aber nicht nur Behörden und andere öffentliche Auftraggeber sind Treiber der  wachsenden Bedeutung von Compliance. Auch Finanzinstitute und Versicherungen verlangen immer häufiger Nachweise von ihren Kunden darüber, dass sie sich rechtskonform verhalten. Und wer schließlich Geschäfte mit Dax-Unternehmen macht, muss schon seit längerem garantieren, die Compliance-Richtlinien der börsennotierten Auftraggeber zu kennen und einzuhalten. Sollte bei Ihnen Handlungsbedarf in Sachen Compliance bestehen, kommen Sie bitte auf uns zu. Bei der Compliance-Organisation und dem Zusammenspiel der Governance-Systeme stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.