Dies verwundert nicht, ist das Thema doch omnipräsent und oft unumgänglich. Keine Google-Suche kommt mehr ohne KI-Ergebnis aus, auch auf aktuellen Smartphones und selbst im aktuellen Windows-Betriebssystem sind KI-Assistenten vorinstalliert und aktiv. In Unternehmen dürfte der Anteil der KI-Nutzer sogar noch höher sein. Schnell ist ein Unternehmens-Update auf LinkedIn oder auf der eigenen Homepage von KI geschrieben und zur größeren Auffälligkeit gleich mit einem thematisch passenden, KI-generierten Bild zum Text versehen. Wo früher ein kleiner Betrag für Stock-Fotografien bezahlt wurde, wird heute ein oft ohnehin nur als Beiwerk genutztes Bild eben schnell und kostenfrei mit KI generiert.
Genau hier ist allerdings äußerste Vorsicht geboten, denn nicht selten verletzen die von der KI generierten Bilder die Schutzrechte Dritter. Das dürfte den allermeisten Anwendern auch einleuchten in den Fällen, in denen die Nutzung der Markenrechte Dritter ausdrücklich im Prompt (Arbeitsanweisung an die KI) enthalten war, es dem Anwender also gerade auf die (meist rechtswidrige) Nutzung der Marke ankommt. Allerdings ist die Gefahr einer Rechtsverletzung auch bei vermeintlich allgemein gehaltenen Prompts erheblich, ohne dass der Anwender dies überhaupt realisiert.
Dies hat damit zu tun, wie diese generativen KI-Modelle arbeiten. Denn die Fähigkeit, aus einer textbasierten Anweisung eine Grafik zu erstellen, ist nur möglich, weil diese Modelle mit einer unvorstellbaren Anzahl an Bildern trainiert wurden. Aufgrund dieser gesammelten Trainingsdaten haben die KI-Modelle bestimmte Verknüpfungen abgespeichert. So „denkt“ die KI wie wir und verbindet Worte wie „luxuriös“ z. B. mit herrschaftlichen Villen, teuren Sportwagen oder Goldapplikationen. Und genau hier liegt das Problem. Denn auch ohne konkrete Anweisung kann sich das KI-Modell nur aus seinen Trainingsdaten bedienen, die aus echten Bildern bestehen und damit tatsächliche Gegenstände und Produkte zeigen.
Ein fiktives Beispiel zur Verdeutlichung des Problems: Ein Restaurant möchte einen Champagner-Abend veranstalten, es soll ein opulentes 5-Gänge-Menü mit passender Wein- und Champagner-Begleitung geben, der Preis dafür ist entsprechend hoch. Für das Event soll kräftig die Werbetrommel gerührt werden und der Abend soll über die Social-Media-Kanäle des Restaurants beworben werden. Eine reine Textankündigung wird diesem Abend natürlich nicht gerecht, also soll ein passendes Bild generiert und zur Werbung verwendet werden. Der damit beauftragte Mitarbeiter lädt also ein stimmungsvolles Bild der Außenfassade des Restaurants bei einem KI-Modell hoch und erteilt den Auftrag, die KI solle daraus ein realistisches Bild generieren, welches „teure Sportwagen und luxuriöse Limousinen vor dem Restaurant parkend“ zeigen solle. Das generierte Bild enthält realistische Abbildungen bekannter Sportwagen italienischer und deutscher Hersteller und große Limousinen mit Stern bzw. vier Ringen. Das Bild wird anschließend zur Bewerbung des Dinnerevents auf allen Kanälen verwendet.
Solche Bilder gibt es (in der nicht-generierten Variante) zuhauf, ohne dass dies problematisch ist. Denn das deutsche Recht kennt kein „Recht am Bild der eigenen Sache“, das heißt, jeder kann im öffentlichen Raum von Objekten wie Fahrzeugen oder Gebäuden Fotos machen und diese gewerblich nutzen, ohne dass Eigentümer oder Hersteller darüber die Kontrolle haben. Dies gilt allerdings gerade nicht gleichermaßen für künstlich erzeugte, also generierte Bilder, obwohl diese möglicherweise von den fotografischen Pendants nicht zu unterscheiden sind. Die Tatsache, dass die oben genannten Fahrzeuge also mit den (jeweils markenrechtlich geschützten) Herstelleremblemen erzeugt wurden und das so generierte Bild auch zu gewerblichen Zwecken verwendet wurde, stellt eine markenrechtliche Benutzung dar.
Obwohl die konkreten Marken nicht in dem Prompt vorgegeben waren, liegt hier ein markenrechtlicher Verstoß vor, der nicht in das Verschulden der generativen KI fällt, sondern für das rechtlich einzig der spätere Verwender die Verantwortung trägt, weil nur er die Marken auch im markenrechtlichen Sinne benutzt.
Die Folge können dann Abmahnung und Schadensersatz sein. Es sollte daher sorgfältig bei der Verwendung von KI-generierten Bildern im geschäftlichen Bereich darauf geachtet werden, dass die generierten Bilder keine Schutzrechte Dritter verletzen. Ansonsten kann es schnell teuer werden.







