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Zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2020 und der zinsfreien Karenzzeiten

Mit BMF-Schreiben vom 20.07.2021 (IV A 3 - S 0261/20/10001:014, DOK 2021/0813579) hat die Finanzverwaltung die wegen der andauernden Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Sonderregelungen nochmals wie folgt zusammengefasst:

Die Abgabefrist wird bis zum 01.11.2021 und bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr bis zum 02.05.2022 verlängert. Wird der zur Abgabe Verpflichtete steuerlich beraten verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 31.05.2022 bzw. bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr bis zum 31.10.2022. Im Falle von gesetzlichen Feiertagen in dem Land, zu dem das zuständige Finanzamt gehört, rückt die Frist auf den nächsten Tag. 

Diese gesetzlichen Fristverlängerungen sind von Amts wegen zu beachten, ein Antrag ist dazu nicht erforderlich.

Eine Verlängerung der (gesetzlich verlängerten) Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 durch das Finanzamt über den 31.05.2022 bzw. 31.10.2022 hinaus ist jedoch nur unter den Voraussetzungen des § 109 Abs. 2 AO i. V. m. Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 1 und 2 EGAO möglich. Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige und/oder sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nachweislich ohne Verschulden verhindert sind oder waren, die Erklärungsfrist einzuhalten. Die Arbeitsüberlastung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe kann für sich allein nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Fristverlängerung durch das FA über den 31.05.2022 bzw. 31.10.2022 begründen.

Bezüglich der Verlängerung der zinsfreien Karenzzeiten für den Besteuerungszeitraum 2020 gilt gem. § 233a Absatz 2 Satz 1 und 2 AO, dass der allgemeine Zinslauf erst am 01.07.2022 und der besondere Zinslauf erst am 01.03.2023 beginnen. Die gesetzliche Verlängerung der Karenzzeiten gilt gleichermaßen für Nachzahlungs- wie für Erstattungszinsen und unabhängig davon, ob eine Steuererklärungspflicht besteht und ob es sich um einen beratenen oder nicht beratenen Fall handelt.